Regelungsvorhaben

Beschränkung der gesamten Gruppe der "Ewigkeitschemikalien" PFAS in der REACH-Verordnung sowie Unterstützung der Umsetzung

Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287) am 28.06.2024

Beschreibung:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (5)

  1. SG2406250043 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406250057 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.05.2024 an:

  3. SG2412220001 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

  4. SG2412310004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.10.2024 an:

      • Bundesregierung

  5. SG2412310005 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.10.2024 an:

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