Regelungsvorhaben
Keine Ausnahmen in Kommunalabwasserrichtlinie nach 2027
Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Keine Schaffung oder Beibehaltung mehr von Ausnahmeregelung nach 2027 für bestehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung, keine Aushöhlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Aktualisierung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie, Schaffung einer Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung, die alle Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von Mikroverunreinigungen abdeckt sowie Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft das EU-Ziel der Nullverschmutzung nicht gefährden.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]