Regelungsvorhaben

Keine Ausnahmen in Kommunalabwasserrichtlinie nach 2027

Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287) am 28.06.2024

Beschreibung:
Keine Schaffung oder Beibehaltung mehr von Ausnahmeregelung nach 2027 für bestehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung, keine Aushöhlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Aktualisierung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie, Schaffung einer Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung, die alle Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von Mikroverunreinigungen abdeckt sowie Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft das EU-Ziel der Nullverschmutzung nicht gefährden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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