Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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§130b SGB V, §130e SGB V - "AMNOG-Leitplanken", Kombinationsabschlag

Angegeben von:
Novo Nordisk Pharma GmbH (R002416) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat den Spielraum für Verhandlungslösungen im AMNOG stark eingeschränkt. Wir plädieren daher für die Abschaffung der Leitplanken-Regelung in §130b Abs. 3 SGB V und die Abschaffung des Kombinationsabschlags in §130e SGB V.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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