Regelungsvorhaben
§130b SGB V, §130e SGB V - "AMNOG-Leitplanken", Kombinationsabschlag
Angegeben von:
Novo Nordisk Pharma GmbH (R002416)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat den Spielraum für Verhandlungslösungen im AMNOG stark eingeschränkt. Wir plädieren daher für die Abschaffung der Leitplanken-Regelung in §130b Abs. 3 SGB V und die Abschaffung des Kombinationsabschlags in §130e SGB V.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]