Regelungsvorhaben

Mobilisierung von nachrichtenlosen Vermögenswerte zur Schaffung eines Social Impact Fonds

Angegeben von:
Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. (R001359) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Vorhaben wurde in dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten und im September 2023 nochmal wie folgt in der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen präzisiert: "Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Dazu soll ein „Social Impact Fonds“ aufgesetzt werden, der insbesondere Soziale Innovationen, die dem Gemeinwohl dienen, und Gemeinwohlorientierte Unternehmen fördert."

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (7)

  1. SG2406260308 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406260309 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2406260310 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

  4. SG2406260311 (PDF - 19 Seiten)

    Adressatenkreis:

  5. SG2406260312 (PDF - 19 Seiten)

    Adressatenkreis:

  6. SG2408080015 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  7. SG2410080023 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.10.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern