Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Änderung des Tierarzneimittelgesetz

Angegeben von:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) (R001604) am 27.06.2024

Beschreibung:
Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270197 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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