Regelungsvorhaben
Einführung Europäische VerpackungsV
Angegeben von:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (R000476)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Verordnung sollte nicht für industrielle/gewerbliche (B2B) Verpackungen gelten, insbesondere nicht für kontaktempfindliche Verpackungen unter der Richtlinie 2008/68/EG. Chemisches Recycling sollte diskriminierungsfrei als Teil der Kreislaufwirtschaft anerkannt werden. Die PPWR sollte ein Massenbilanzierungssystem einführen, das Verluste ausschließt und den Credit Transfer zwischen Unternehmen ermöglicht. Neue Zielvorgaben für nicht-fossile Kunststoff-Rohstoffquellen wie Biomasse und CO2 sollten geprüft werden. Der Nachweis des recycelten Anteils sollte pro Einheit oder als Durchschnitt erfolgen. Das Leerraumverhältnis bei Verpackungen sollte minimal sein, nicht auf maximal 40% beschränkt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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