Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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REACH-Revision

Angegeben von:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (R000476) am 27.06.2024

Beschreibung:
Mehr Planbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz: Behörden und Industrie sollten gemeinsam an erforderlichen Verbesserungen und Vereinfachungen arbeiten. Die sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien kann bereits im bestehenden REACH-Rahmen erreicht werden. Risikobasierten Regulierungsansatz unter REACH beibehalten: Unter REACH werden mögliche Risiken von Chemikalien bewertet. Stoffe dürfen eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung sicher ist. Zulassungs- und Beschränkungsverfahren: Auf Basis wissenschaftlicher Kriterien; Handlungsoptionen vor Entscheidung über eine spezifische Regulierung prüfen; Ausnahmen, z.B. für Kleinmengen. Mittelstand bei der weiteren REACH-Umsetzung unterstützen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412120014 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.11.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 20.11.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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