Regelungsvorhaben
Novelle der Gefahrstoffverordnung
Angegeben von:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (R000476)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Mit der vorgesehenen Anpassung der GefStoffV werden die Regelungen zum Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überarbeitet. Es wird die Implementierung des Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest vorgenommen. Die Prinzipien des Risikokonzepts, bisher nur im technischen Regelwerk (TRGS 910), werden auf Verordnungsebene verankert. Die Vorgaben der EU-Arbeitsschutzrichtlinien werden in die nationalen Vorschriften implementiert. Ziel ist es die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und Regelungen, die in der Praxis den Schutz gewährleisten u. umsetzbar sind. Das Risikokonzept ist entsprechend den bisherigen Festlegungen und Erfahrungen zu implementieren, damit Stoffe und Verfahren auch zukünftig rechtssicher verwendet werden
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.03.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]