Regelungsvorhaben

Beibehaltung CDNI

Angegeben von:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (R000476) am 27.06.2024

Beschreibung:
Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) wurde durch Beschluss CDNI 2017-I-4 der Konferenz der Vertragsparteien geändert. Dieser durch Deutschland bereits ratifizierte Beschluss enthält Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung (Dämpfe) aus Binnenschiffen (Entgasungsvorschriften), für die ein schrittweises Inkrafttreten vereinbart ist. Die niederländische Delegation hat Änderungsanträge zur Beschleunigung des Inkrafttretens eingereicht. Diese Änderungsanträge sind aus Sicht des VCI abzulehnen, da Sie dem von den Vertragsparteien bewusst beschlossenen und ratifizierten schrittweisen Inkrafttreten widersprechen und aufgrund des Mangels an Entgasungsanlagen zu erheblichen Engpässen führen würden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170125 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.04.2024 an:

      • Bundesregierung

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