Regelungsvorhaben
Beibehaltung CDNI
Angegeben von:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (R000476)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) wurde durch Beschluss CDNI 2017-I-4 der Konferenz der Vertragsparteien geändert. Dieser durch Deutschland bereits ratifizierte Beschluss enthält Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung (Dämpfe) aus Binnenschiffen (Entgasungsvorschriften), für die ein schrittweises Inkrafttreten vereinbart ist. Die niederländische Delegation hat Änderungsanträge zur Beschleunigung des Inkrafttretens eingereicht. Diese Änderungsanträge sind aus Sicht des VCI abzulehnen, da Sie dem von den Vertragsparteien bewusst beschlossenen und ratifizierten schrittweisen Inkrafttreten widersprechen und aufgrund des Mangels an Entgasungsanlagen zu erheblichen Engpässen führen würden.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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