Regelungsvorhaben
Einführung einer Adressermittlungspflicht des BAMF / Adressmitteilungspflicht von Landes - und Kommunalbehörden
Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Das BAMF soll verpflichtet werden, vor Anwendung einer Zustellungsfiktion eine Adressermittlung vorzunehmen, wenn Bescheide nicht unter der hinterlegten Adresse zugestellt werden können. Landes- und Kommunalbehörden sollen verpflichtet werden, relevante Adressänderungen von Amts wegen mitzuteilen.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]