Regelungsvorhaben

Einführung einer Adressermittlungspflicht des BAMF / Adressmitteilungspflicht von Landes - und Kommunalbehörden

Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215) am 27.06.2024

Beschreibung:
Das BAMF soll verpflichtet werden, vor Anwendung einer Zustellungsfiktion eine Adressermittlung vorzunehmen, wenn Bescheide nicht unter der hinterlegten Adresse zugestellt werden können. Landes- und Kommunalbehörden sollen verpflichtet werden, relevante Adressänderungen von Amts wegen mitzuteilen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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