Regelungsvorhaben
Einführung einer Adressermittlungspflicht des BAMF / Adressmitteilungspflicht von Landes - und Kommunalbehörden
Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Sofern Empfänger von Bescheiden nicht unter der beim BAMF hinterlegten Adresse erreichbar sind, soll das BAMF verpflichtet werden, eine Adressermittlung vorzunehmen, bevor es sich auf die Zustellungsfiktion berufen kann. Außerdem sollen die einschlägigen Landes- und Kommunalbehörden verpflichtet werden, dem BAMF jeden Adresswechsel von Amtswegen mitzuteilen.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]