Regelungsvorhaben

Einführung einer Adressermittlungspflicht des BAMF / Adressmitteilungspflicht von Landes - und Kommunalbehörden

Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215) am 27.06.2024

Beschreibung:
Sofern Empfänger von Bescheiden nicht unter der beim BAMF hinterlegten Adresse erreichbar sind, soll das BAMF verpflichtet werden, eine Adressermittlung vorzunehmen, bevor es sich auf die Zustellungsfiktion berufen kann. Außerdem sollen die einschlägigen Landes- und Kommunalbehörden verpflichtet werden, dem BAMF jeden Adresswechsel von Amtswegen mitzuteilen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern