Regelungsvorhaben
Erleichterung und Ausweitung des Familiennachzugs
Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Personen, die den subsidiären Schutz erhalten haben, sollen im Hinblick auf den Familiennachzug gleichgestellt werden mit Personen, die eine Asylanerkennung nach dem Grundgesetz bzw. eine Flüchtlingsanerkennung nach der GFK haben.
Auch minderjährige Geschwister von Personen, die in Deutschland eine Asyl- bzw. GFK-Anerkennung erhalten haben oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind, sollen gemeinsam mit ihren Eltern zu ihren minderjährigen Geschwistern nachziehen dürfen.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]