Regelungsvorhaben
Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
Angegeben von:
Südzucker AG (R001956)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]