Regelungsvorhaben
Ergänzungen am Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zu effektiverem Bürokratieabbau
Angegeben von:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (R002055)
am
27.06.2024
Beschreibung:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden.
2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden.
3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden.
4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen.
5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen.
6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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