Regelungsvorhaben
Änderung des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz
Angegeben von:
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (R000261)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Erreicht werden sollte eine Aktivlegitimation der Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, weil durch die Neufassung von § 8 Abs. 3 UWG im Jahr 2020 die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden verschärft worden ist (BT-Drs. 20/6520, S. 122). Beabsichtigt war eine Anpassung des Artikel 13 VRUG.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6520 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]