Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderung des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz

Angegeben von:
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (R000261) am 27.06.2024

Beschreibung:
Erreicht werden sollte eine Aktivlegitimation der Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, weil durch die Neufassung von § 8 Abs. 3 UWG im Jahr 2020 die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden verschärft worden ist (BT-Drs. 20/6520, S. 122). Beabsichtigt war eine Anpassung des Artikel 13 VRUG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6520 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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