Regelungsvorhaben
Reform der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
Angegeben von:
IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. (R004139)
am
27.06.2024
Beschreibung:
„Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“ (ZDS, 2024)
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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