Regelungsvorhaben

Wasserstoffnutzung bei dezentralen Heizungssystemen: Verbraucher:innen vor Kostenfallen schützen

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 27.06.2024

Beschreibung:
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass eine neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Vorgabe können Verbraucher:innen durch verschiedene Arten von Heizungstechnologien erfüllen. Neben allgemein anerkannten Standardlösungen wie elektrisch betriebenen Wärmepumpen und Wärmenetzen erlaubt das Gesetz unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin, Gasheizungen einzubauen. So muss das beheizte Gebäude in einem Gebiet liegen, für das im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung die Umstellung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff beschlossen wurden. Damit die verantwortliche Kommune ein solches Wasserstoffnetzgebiet ausweisen kann, muss sie einen verbindlichen Fahrplan vorlegen, in dem sie darlegt, wie diese Umstellung vonstattengehen soll.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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