Regelungsvorhaben

Süßgetränkeabgabe

Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 27.06.2024

Beschreibung:
Einführung einer Herstellerabgabe, die proportional zum Zuckergehalt der Getränke ansteigt (Süßgetränkeabgabe). Der Einsatz von Süßstoffen muss in der Abgabe einbezogen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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