Regelungsvorhaben
Süßgetränkeabgabe
Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Einführung einer Herstellerabgabe, die proportional zum Zuckergehalt der Getränke ansteigt (Süßgetränkeabgabe). Der Einsatz von Süßstoffen muss in der Abgabe einbezogen werden.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]