Regelungsvorhaben
Haustürgeschäfte und Bestätigungslösung (Kostenfallen)
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Telefonisch geschlossene langfristige Verträge sollen nach einem Telefonat für die Wirksamkeit bestätigt werden müssen. Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften soll auf 30 Tage verlängert werden.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-