Regelungsvorhaben

Haustürgeschäfte und Bestätigungslösung (Kostenfallen)

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 27.06.2024

Beschreibung:
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Telefonisch geschlossene langfristige Verträge sollen nach einem Telefonat für die Wirksamkeit bestätigt werden müssen. Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften soll auf 30 Tage verlängert werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190031 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.05.2024 an:

      • Bundesregierung

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