Regelungsvorhaben
Vergleichsintrumente im Telekommunikations- und Energiemarkt
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Mit der nationalen Umsetzung des Art. 103 Abs. 2 des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation im § 53 Telekommunikationsgesetz sowie der Umsetzung des Art. 14 der EU-Strombinnenmarktrichtlinie im § 41c Energiewirtschaftsgesetz schreibt das deutsche Recht nun vor, dass Verbraucher:innen kostenlosen Zugang zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsinstrument in den Bereichen Telekommunikationsdienste und Stromlieferverträge haben müssen.
- Internetpolitik [alle RV hierzu]