Regelungsvorhaben
Mobilfunkmessung verbraucherfreundlich gestalten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Mit dem § 57 Abs. 4 TKG wurden neue Minderungsregelungen im Festnetz und Mobilfunk geschaffen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aber kein Anbieter freiwillig die Versorgung sicherstellt, muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) Unternehmen wie beispielsweise die Telekom oder Vodafone dazu verpflichten, diese Leistung zu erbringen. Doch trotz tausender Anfragen ist dies in den vergangenen zwei Jahren nur einmal passiert. Die Politik muss sich dem Thema endlich annehmen, die Bandbreiten anheben und den Prozess der Antragsstellung vereinfachen, damit das Recht auf Versorgung einen echten Nutzen für Bürger:innen hat.
- Internetpolitik [alle RV hierzu]