Regelungsvorhaben

Diensteanbieterverpflichtung im Mobilfunk und flächendeckende Mobilfunkversorgung sicherstellen

Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesnetzagentur ist für die Vergabe der Frequenzen und für die dazugehörigen Auflagen für Netzbetreiber zuständig. Aus Sicht von Verbraucher:innen ist wichtig, dass die Bedingungen wettbewerbsfördernd sind. Der vzbv fordert daher die Einführung einer Diensteanbieterverpflichtung sowie einen flächendendeckenden Mobilfunkausbau.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern