Regelungsvorhaben
Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.12.2024
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Mit der Einführung von Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof auch dann über Revisionen entscheiden können, wenn eine Klagepartei das Verfahren durch Rücknahme oder Anerkenntnis beendet. So soll bei Massenschäden verhindert werden, dass ein Unternehmer eine Revisionsentscheidung - ggf. auch durch Herauskaufen eines Betroffenen - verhindern kann. Auf diese Weise soll für alle Beteiligten schneller Rechtssicherheit durch bundesgerichtliche Rechtsprechung erreicht werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8762 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]