Regelungsvorhaben

Entbürokratisierungsmaßnahmen im BEG IV in Teilen nicht weit genug - Entbürokratisierung lediglich durch Papierabbau

Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen ersatzlos zu streichen und somit die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen zu lassen, ist unser Petitum. Positiv hervorzuheben ist die im BEG IV geplante Möglichkeit der digitalen Bereitstellung der Betriebskostenabrechnungen durch Vermieter. Zudem begrüßen wir, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Folgeanpassungen wären in dem Zusammenhang wünschenswert. Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie sollte nicht nur für Deutsche, sondern vollständig erfolgen. Wir regen an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406250063 (PDF - 18 Seiten)

    Adressatenkreis:

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