Regelungsvorhaben

Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL

Angegeben von:
KOALITION für HOLZBAU by DAPB GmbH (R006789) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt das Bauen von Holzgebäuden und hat entsprechende Vorgaben für die Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten. Sie gelten als Technische Regeln, was die Anwendung bzw. den Holzbau im mehrgeschosssigen Bereich aktuell erschwert. Die Entwurf vom 18.09.2023 wird gerade überarbeitet. Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt hochfeuerhemmende Bauteile nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nummer 3 der Musterbauordnung sowie abweichend hochfeuerhemmende und abweichend feuerbeständige Bauteile im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 4 der Musterbauordnung. Feuerwiderstandsfähige Bauteile nach dieser Richtlinie sind mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung (Brandschutzbekleidung) nach Abschnitt 3.4 und soweit erforderlich mit Dämmstoffen nach Abschnitt 3.3 auszuführen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch Datum des Referentenentwurfs: 18.09.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern