Regelungsvorhaben
Verpackungsgesetz (Novelle VerpackG)
Angegeben von:
FFI Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. (R000706)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Kein Verbot und keine nationalen Mehrwergquoten von faserbasierten Einwegverpackungen für den HORECA-Bereich, die über die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossenen Regelungen und Mehrwegquoten hinausgehen.
Weitgehende Beschränkung von Mehrwegquoten für faserbasierte Verpackungen nur auf ökologisch sinnvolle Bereiche auf der Basis von Lebenszyklusanalysen (LCA)
Kein Verbot von Faltschachteln als Sekundärverpackungen (z.B. für Zahnpasta und Kosmetik)
Wiederverwendung und Recycling sollen als komplementäre Systeme der Verpackungsverwertung anerkannt werden
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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