Regelungsvorhaben

Gleichlauf einsetzbarer Abfälle in der ErsatzbaustoffV und den "TR - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage"

Angegeben von:
K+S Aktiengesellschaft (R001658) am 27.06.2024

Beschreibung:
Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (7)

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