Regelungsvorhaben
Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt
Angegeben von:
ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG (R002241)
am
27.06.2024
Beschreibung:
ALDI hält Einschränkungen für Werbung von Lebensmitteln mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt für nachvollziehbar, wenn diese Werbung Kinder unmittelbar zum Konsum veranlasst. Eine etwaige Regelung muss zielgerichtet und verhältnismäßig sein und weiterhin die uneingeschränkte Werbung gegenüber Erwachsenen ermöglichen: An Kinder gerichtete Werbung muss eindeutig definiert werden. Keine Werbeverbote für gedruckte Medien (z.B. Handzettel, Tageszeitungen) und via Social-Media. Es darf keine pauschalen Verbreitungsverbote geben, bspw. für TV-Werbung zur Primetime. Denkbar wäre Werbung zu verbieten, die sich direkt an Kinder richtet.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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