Regelungsvorhaben
Vereinfachung Steuerabzugsverfahren nach § 50a und 50c EStG für ausländische Steuerpflichtige.
Angegeben von:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (R002065)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Der Bearbeitungsstau bei Steuerabzugsverfahren im Bundeszentralamt für Steuern soll umgehend behoben und das Verfahren insgesamt für die Zukunft vereinfacht werden. Dafür sollen bei vorliegenden Wiederholungsanträgen bis auf Weiteres grundsätzlich Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen und die Nachweispflichten dauerhaft auf ein Minimum (Ansässigkeitsbescheinigung bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen) reduziert werden. Darüber hinaus sollte der Schwellenwert auf 50.000 Euro angehoben und das derzeitige Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität hin geprüft werden.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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