Regelungsvorhaben
ReFuel EU Aviation, EU 2023/2405 - Überarbeitung 2027,
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Refuel Aviation Verordnung hat zum Ziel den Einsatz und die Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) zu fördern. Es wurde vereinbart, dass die Refuel Aviation nach ihrer Einführung in 2024 ggfs. überarbeitet und an die tatsächliche Verfügbarkeit von SAF angepasst wird.
Die ADV wird sich im Rahmen dieser Überarbeitungen dafür einsetzen, dass die Quoten und Bereitstellungspflichten dergestalt festgelegt werden, dass den deutschen Flughäfen keine Wettbewerbsnachteile entstehen und Carbon Leakage (das Vermeiden von Tanken in Europa zugunsten von SAF-Quoten-freien Flughäfen z.B. im Nahen Osten) vermieden werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]