Regelungsvorhaben
Anpassungen bei der Überarbeitung der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr
Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die DB setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die Verbesserung der Ausgangssituation der Schiene mit dem Ziel der Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene ein. Dafür ist eine Anpassung der Definition des „Kombinierten Verkehrs“ erforderlich (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG des Rates hinsichtlich eines Förderkonzepts für den intermodalen Verkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Berechnung externer Kosteneinsparungen und der Generierung aggregierter Daten). Die Definition sollte die Einsparungen aller externen Kosten berücksichtigen und praxistauglich sein.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]