Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes

Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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