Regelungsvorhaben
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes
Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]