Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärzte e.V. (R002554) am 27.06.2024

Beschreibung:
Schwangerschaftsabbrüche müssen medizinisch sicher durch Frauenärzte/-innen vorgenommen und das medizinische Personal in den Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden, Rahmenbedingungen zur Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften verbessern; Statistiken zum Schwangerschaftsabbruch an dem tatsächlichen Informationsbedarf anpassen; Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessern; Beratungspflicht bei ungewollten Schwangerschaften erhalten & evaluieren; Beratung für Abbrüche nach Beratungsregelung niederschwellig gestalten; Besondere Problematiken in Bezug auf die Durchführung später Schwangerschaftsabbrüche klarstellen & verbessern; Entkriminalisierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260135 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.04.2024 an:

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