Regelungsvorhaben
Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Verhütungspräparaten
Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärzte e.V. (R002554)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Beibehaltung der Verschreibungspflicht von Verhütungsmittel.
Der Verordnung eines Kontrazeptivums sollte grundsätzlich eine sorgfältige fachärztliche Anamneseerhebung mit möglicher Interaktion vorausgehen, z.B. um Kontraindikationen und sonstige Risiken ausschließen zu können. Im Rahmen der Anamnese findet ggf. wenn notwendig auch eine gynäkologische Untersuchung statt, die nur durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden kann.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]