Regelungsvorhaben
Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Notfallversorgung
Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärzte e.V. (R002554)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die jeweilige KV sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein.
Der Leistungsanspruch von Patienten/-innen ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde.
Zur Finanzierbarkeit der Patientensteuerung soll zunächst eine KI-gestützte Steuerung & nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der TSS erfolgen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]