Regelungsvorhaben

Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Notfallversorgung

Angegeben von:
Berufsverband der Frauenärzte e.V. (R002554) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die jeweilige KV sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patienten/-innen ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur Finanzierbarkeit der Patientensteuerung soll zunächst eine KI-gestützte Steuerung & nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der TSS erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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