Regelungsvorhaben
ÜAnlV
Angegeben von:
Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V. (R000065)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die IGVW setzt sich dafür ein, dass maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik nicht als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft werden und zukünftig den Anforderungen der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) unterliegen. Im politischen Dialog wirkt der Verein darauf hin, die Überführung der Anlage 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in die Überwachungsbedürftige Anlagenverordnung (ÜAnlV) zu verhindern.
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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SG2406270169 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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