Regelungsvorhaben

ÜAnlV

Angegeben von:
Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V. (R000065) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die IGVW setzt sich dafür ein, dass maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik nicht als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft werden und zukünftig den Anforderungen der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) unterliegen. Im politischen Dialog wirkt der Verein darauf hin, die Überführung der Anlage 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in die Überwachungsbedürftige Anlagenverordnung (ÜAnlV) zu verhindern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270169 (PDF - 24 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.05.2024 an:

      • Bundesregierung

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