Regelungsvorhaben
Harmonisierung, Klarstellung der Anforderungen und Verringerung administrativer Aufwand in UN R46
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Ford setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein.
Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken.
Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADRRichtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
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