Regelungsvorhaben
Änderung von StGB §202a ff "Hackerparagraph" im Sinne der Rechtssicherheit von Penetrationstests
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155
(Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte Ford Stellung nehmen.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]