Regelungsvorhaben
Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich praxisgerecht umsetzen
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Ford setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu]