Regelungsvorhaben
Einführung einer Pflicht zum Aufbau von Schnelladeinfrastruktur durch Tankstellenunternehmen
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel von Ford ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]