Regelungsvorhaben
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) weiter vereinfachen und vorschnelle Ausweitung abwenden.
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Ford lehnt eine vorschnelle Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte und insbesondere auf komplexe Fahrzeugkomponenten ab. Stattdessen sollte das bestehende System weiter vereinfacht werden. Im Falle einer Ausweitung muss diese zielgerichtet, verhältnismäßig und praktisch umsetzbar sein, darf Wettbewerbsfähigkeit, Lieferketten und internationale Handelsbeziehungen nicht zusätzlich belasten und sollte frühestens ab 2030 gelten. Doppelbelastungen und unverhältnismäßig hohe Standardwerte müssen vermieden werden. Eine Ausweitung auf fertige Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist abzulehnen.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]