Regelungsvorhaben
Vereinfachter Auslagenersatz bei Firmenwagen durch Einführung einer Strompreispauschale
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Bei Firmenwagen stellt die arbeitgeberseitige Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen heimischen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens einen steuerfreien Auslagenersatz dar. In der Praxis fordern die Finanzbehörden oftmals, dass der Arbeitnehmer den konkreten Strompreis und die geladene Strommenge erfassen und dem Arbeitgeber übermitteln muss. Die Ermittlung dieser beiden Komponenten stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche praktische Schwierigkeiten und verursacht unnötigen Aufwand. Eine sachgerechte Lösung für dieses Problem ist die Einführung einer Strompreispauschale für steuerliche Zwecke (im Sinne eines pauschalen durchschnittlichen Strompreises).
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]