Regelungsvorhaben
Notwendige Anpassung des §29 StVZO, aufgrund technischer Weiterentwicklung der Fahrzeuge insbesondere bei Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
Angegeben von:
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH (R004146)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]