Regelungsvorhaben

Bessere Flächenverfügbarkeit im BauGB

Angegeben von:
ARGE Netz GmbH & Co. KG (R003496) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Flächenverfügbarkeit für den Bau von Erneuerbaren Energieanlagen ist maßgeblich im BauGB geregelt. Die ARGE NETZ setzt sich für Anpassungen zur Erleichterung des Flächenzugangs ein. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]; Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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