Regelungsvorhaben
Bessere Flächenverfügbarkeit im BauGB
Angegeben von:
ARGE Netz GmbH & Co. KG (R003496)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Flächenverfügbarkeit für den Bau von Erneuerbaren Energieanlagen ist maßgeblich im BauGB geregelt. Die ARGE NETZ setzt sich für Anpassungen zur Erleichterung des Flächenzugangs ein.
Interessenbereiche:
Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]