Regelungsvorhaben
Gebäude Elektromobilitäts Infrastrukturgesetz (GEIG)
Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Forderung nach einer anspruchsvolleren nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben zur Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten im deutschen GEIG. Ausstattung von Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur proportional zum Anteil von Elektrofahrzeugen im Markt und Vorbereitung für eine vereinfachte Nachrüstung. Die Verfügbarkeit ausreichender Ladeinfrastruktur am Wohnort, Arbeitsplatz, beim Einkauf und öffentlichen Einrichtungen von ist die Basis für den Hochlauf der Elektromobilität im Massenmarkt.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]