Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der AFIR-Gesetzgebung (Alternative Fuels and Infrastructure Regulation)

Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 27.06.2024

Beschreibung:
Mit der AFIR sind für alle Mitgliedstaaten verbindliche Ziele für den Ausbau der batterieelektrischen Ladeinfrastruktur und der H2-Tankinfrastruktur (350 und 700 bar) vorgegeben. Darüber hinaus sind Vorgaben für die technische Interoperabilität zwischen Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeugen umzusetzen, sowie die Vorgaben für Bezahlvorgänge an den vorgenannten Infrastrukturen im nationalen Rechtsrahmen umzusetzen bzw. anzupassen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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