Regelungsvorhaben
Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der AFIR-Gesetzgebung (Alternative Fuels and Infrastructure Regulation)
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Mit der AFIR sind für alle Mitgliedstaaten verbindliche Ziele für den Ausbau der batterieelektrischen Ladeinfrastruktur und der H2-Tankinfrastruktur (350 und 700 bar) vorgegeben. Darüber hinaus sind Vorgaben für die technische Interoperabilität zwischen Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeugen umzusetzen, sowie die Vorgaben für Bezahlvorgänge an den vorgenannten Infrastrukturen im nationalen Rechtsrahmen umzusetzen bzw. anzupassen.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]